Dean's List / Dean's List of Excellent Alumni

Ab dem Wintersemester 2016/17 wird an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg eine Dean’s List (DL) geführt. Hierbei handelt es sich, im engeren Sinne, um eine Liste der Namen überdurchschnittlich erfolgreicher, besonders leistungsstarker Studierender der Bachelor- und Masterprogramme der FWW. Eine analoge Bestenliste, die Dean’s List of Excellent Alumni (DLEA), wird darüber hinaus ab dem WS 2016/17 auch für unsere Absolventinnen und Absolventen erstellt.

Sinn und Zweck der DL bzw. DLEA ist es einerseits, unserer hohen Wertschätzung im besonderen Maße talentierter und engagierter Nachwuchsökonomen/innen einen bleibenden und öffentlich wahrnehmbaren Ausdruck zu verleihen. Die Aussicht auf eine namentliche Nennung, Aushändigung einer Urkunde u. a. m. soll andererseits schon im Vorfeld dazu motivieren, herausragende, zur Aufnahme in die DL oder DLEA qualifizierende Studienleistungen zu erbringen. Dritten gegenüber, potenziellen Arbeitgebern bspw. oder auch Stipendienwerken wird durch die Aufnahme in die DL bzw. DLEA das glaubwürdige Signal gesetzt, in dem jeweiligen Gegenüber einen besonders befähigten Bewerber auf eine Stellenausschreibung, eine in Zukunft ebenso leistungswillige wie -fähige Stipendiatin etc. vor sich zu haben.

Wie hoch liegt die Latte?

Nach Maßgabe der aktuell gültigen Richtlinie (Stand: März 2017) sind alle diejenigen Studierenden und Absolventen/innen unserer Bachelor- bzw. Masterprogramme "listenfähig", die in ihrem Aufnahmeantrag mindestens 90 ECTS (Bachelor) bzw. 30 ECTS (Master) sowie eine Durchschnittsnote von 1,9 oder besser nachweisen. Die Aufnahmekriterien der DLEA erfüllt außerdem, wer vom Fakultätsrat als Studiengangsbester/beste eines Absolventenjahrgangs ausgewählt wurde.

Um auf die gesondert geführte DL bzw. DLEA der speziellen Vertiefungsrichtungen unserer Masterprogramme zu gelangen, sind über die vorgenannten Bedingungen hinaus 15 ECTS in der jeweiligen Spezialisierung sowie ein Notenschnitt von 1,5 oder besser erforderlich.

Was muss ich sonst noch tun?

Um als Studierende/r auf die DL bzw. als Absolvent/in auf die DLEA zu gelangen, ist die Erfüllung der oben angeführten Kriterien zwingend erforderlich. Unbedingt notwendig ist es darüber hinaus, einen einfachen, in zwei Minuten auszufüllenden Aufnahmeantrag (einen Antrag je Liste) zu stellen. Dem Antragsformular sind eine Notenbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) bzw. eine Kopie des Abschlusszeugnisses sowie eine Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung beizufügen. Werden dann noch die nachstehenden Fristen beachtet, steht einer Aufnahme in die Listen nichts mehr entgegen.

Fristen zur Einreichung eines DL-Aufnahmeantrags im Dekanat der FWW (G22, C-008) :
- vom 1. November bis 15. Dezember für das vorhergehende Sommersemester
- vom 1. April bis zum 15. Mai für das vorhergehende Wintersemester

DLEA-Anträge werden vom Dekanat der FWW (G22, C-008 oder G22, D-001) jederzeit entgegengenommen.

 

Letzte Änderung: 02.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster