Anerkennung von Amts wegen

Gemäß der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen beziehungsweise entsprechender Bekanntmachungen wird eine Anerkennung von Amts wegen bei Studiengangwechseln nachfolgender Bachelorstudiengänge vorgenommen:

Wirtschaft und Gesellschaft ↔ Betriebswirtschaftslehre
Wirtschaft und Gesellschaft ↔ International Management
Betriebswirtschaftslehre ↔ International Management
International Management ↔ International Business and Economics

 

In den aufgeführten Fällen eines Studiengangwechsels wird das gesamte Anerkennungsverfahren automatisch vom Prüfungsamt durchgeführt, d. h. unabhängig von einer Beantragung auf Anerkennung durch den Studierenden. 

Letzte Änderung: 25.04.2023 - Ansprechpartner: Webmaster