Semesterbindung bei BA-Prüfungen des 1.FS

Entsprechend §13 (2) der zweiten Satzung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen über die Änderung und Ergänzung der Studien- und Prüfungsordnungen im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (2021) (AllgErgSPO-Corona 2021) folgt:

 

In allen Bachelorstudiengängen gelten die § 8 (2) und (3) zur Semesterbindung der Prüfungen des ersten Fachsemesters nur für Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/2023 erstmalig an der Otto-von-Guericke-Universität immatrikuliert wurden oder zu diesem Semester einen Wechsel des Studiengangs in das 1. Fachsemester vollzogen haben. Alle anderen Studierenden sind an keine Frist zum Ablegen bzw. zur Wiederholung der Prüfungen des 1.FS. gebunden.

Letzte Änderung: 21.07.2023 - Ansprechpartner: Webmaster