Schritte zur Anerkennung nach Rückkehr

Einreichung der Leistungsnachweise

Mit Ihrer Rückkehr sind beim Prüfungsamt einzureichen:

  • offizielle Notenbescheinigung der Gasthochschule (Transcript of Records) im Original bzw. verifizierte Digitalkopie
  • ggf. Benotungsschema der Gasthochschule (soweit an der FWW noch nicht vorhanden)

 

Anerkennungsbescheid

  • Auf Basis der bewilligten „exAV“ i.V.m. den eingereichten Leistungsnachweisen erfolgt die finale Anerkennungsentscheidung durch das Prüfungsamt in Person von Herrn PD Dr. habil. Richter
  • Art und Umfang (Module, Noten, Anzahl der Kreditpunkte) werden Ihnen in Form eines Anerkennungsbescheides (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung) postalisch mitgeteilt.

Letzte Änderung: 21.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster