Schritte vor der Abreise

Antrag und Modulbeschreibungen

1) F��llen Sie stets den studiengangspezifischen Excel-Antrag abh��ngig von ihrer Studien - und Pr��fungsordnung aus:��

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�� �� ��Immatrikuliert ab WiSe 24/25: Anerkennungsvereinbarung bei Auslandsstudium (Neue SPO)��

�� �� ��Immatrikuliert bis SoSe 2024:��Anerkennungsvereinbarung bei Auslandsstudium (Alte SPO)

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Als Ausf��llhilfe hierf��r nutzen Sie derweil diesen korrekt ausgef��llten Beispielantrag.

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Merke zum Ausf��llen!

Grunds��tzlich muss f��r die Anerkennungsf��higkeit eines ausw��rtigen Kurses kein (nahezu) identisches Modul��an der FWW existieren! Insofern vermerken Sie nur im Falle, dass Sie ein hiesiges Pflichtmodul ersetzen wollen das Ihrer Einsch��tzung nach ausw��rtige Pendant im Antrag. Sollten bei der Pr��fung Ihres Antrages (weitere) ��quivalenzen zu hiesigen Kursen festgestellt werden, wird Ihnen dies mit der Konsequenz mitgeteilt, dass diese nach Ihrer R��ckkehr��nicht��ebenfalls belegen zu k��nnen.

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2) Zur Pr��fung der Anerkennungsf��higkeit sind aussagekr��ftige Modulbeschreibungen (jeweils einzelnes Dokument im PDF-Format) als Nachweise insb. hinsichtlich nachfolgender Punkte unerl��sslich:��

  • Modulinhalt (= Lerninhalte)
  • Modulniveau (= BA vs. MA)
  • ECTS-/CP-Anzahl bzw. Arbeitsaufwand (h)
  • Art und Umfang der modulspezifischen Pr��fungsleistungen

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Einreichung der Antragsdokumente

Excelantrag (xlsx.-Format) und Modulbeschreibungen (einzelne PDF-Dokumente) sind stets ��ber Ihre studentische E-Mail-Adresse beim Akademischen Leiter des Pr��fungsamtes (PD Dr. habil. Toni Richter)�� an toni.richter@ovgu.de einzureichen.

Als Einreichungshilfe nutzen Sie die Vorlage: E-Mail-Korrespondenz

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Pr��fung der Antragsdokumente

1) Die Anerkennungsf��higkeit der beantragten Module wird anhand der (rechtlichen) Kriterien der Lissabon Konvention (Qualit��t, Niveau, Lernergebnisse, Arbeitsaufwand, Profil) i.V.m. den Vorgaben Ihrer Studien- und Pr��fungsordnung gepr��ft.

2) In der Regel wird Ihnen nach Eingang aller notwendigen Dokumente das Ergebnis der Pr��fung nach ca. 3-4 Wochen per E-Mail von Herrn Richter mitgeteilt werden.

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Anerkennungsvereinbarung versus Learning Agreement

1) Die bewilligte��excelbasierte ���Anerkennungsvereinbarung��� (exAV)��stellt formal die verbindliche Pr��fungsanmeldung (vorbehaltlich etwaiger sp��terer ��nderungen) dar.

2) Auf Basis der bewilligten exAV ��ist dann Ihrerseits das korrespondierende Learning Agreement f��r die Partnerhochschule auszuf��llen/anzufertigen. Die genauen Schritte h��ngen derweil von Ihrem spezifischen Austauschprogramm ab:

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(I) Erasmus+

  • Nutzen Sie die Mobilit��tsdatenbank MoveOn zur Erstellung des digitales Learning Agreements (LA/CA) in Form einer 1-zu-1-��bertragung des ���exAV" beachten Sie daf��r die verlinkten Ausf��llhinweise��und insb.:
  • "Ausw��rtige Module" sind in MoveOn unter der Rubrik ���Aufenthalt (empfangene���)��� einzutragen
  • Gew��nschte Anerkennungen FWW��� sind in MoveOn unter der Rubrik ���Heimat (Senden ���)��� einzutragen
  • Haben Sie alle Pflichtfelder des LA/CA ausgef��llt, wird das Pr��fungsamt automatisch hier��ber informiert und wird selbiges ��ber MoveOn ���genehmigen��� bzw. zur Einsicht f��r die Partner-Universit��t ���freigeben���
  • Beachte! Etwaige ��ber-/Eintragungsfehler in MoveOn in Hinblick zur �����exAV��� gehen zu Ihren Lasten und entfalten keine Rechtswirkung.

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(II) Freemover/Weltweit-Programm

  • Nutzen sie als Formular die LA/CA-Vorlage des Akademischen Auslandsamtes und ��bertragen Sie dabei die bewilligte ���exAV��� 1-zu-1.
  • ��bersenden Sie das ausgef��llte und Ihrerseits unterzeichnete LA/CA ��ber Ihre studentische E-Mail-Adresse an Herrn PD. Dr. habil. Richter.
  • Nachdem Ihr LA/CA dann unserseits unterzeichnet und gestempelt w��rde, wird es Ihnen per E-Mail zur��ckgesendet.
    • Beachte!��Etwaige ��ber-/Eintragungsfehler im LA/CA in Hinblick zur bewilligten ���exAV��� gehen zu Ihren Lasten und entfalten keine Rechtswirkung.

Letzte ��nderung: 12.08.2024 -
Ansprechpartner:��Webmaster