Prüfungsanmeldung bei laufenden Anerkennungsverfahren

Anmeldungen zu Modulprüfungen sind unabhängig von etwaigen laufenden Verfahren zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen fristgerecht vorzunehmen.

Diesbezügliche Anmeldungen stehen dabei unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Abschlusses laufender Anerkennungsverfahren.

Letzte Änderung: 24.01.2023 - Ansprechpartner: Webmaster