Zulässige Taschenrechner bei schriftlichen Prüfungen

Laut Beschluss des Prüfungsausschuss, sind zu den schriftlichen Prüfungen ab dem SoSe 2004 ausschließlich alle nicht-programmierbaren Taschenrechner ohne Kommunikations- oder (Voll-)Textverarbeitungsfunktion zugelassen. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Letzte Änderung: 18.03.2026 -
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