Studienwechsler
Informationen für Studienwechsler
Anerkennung von Prüfungsleistungen bei Studienwechsel
Generell gilt für alle Studiengänge:
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Studienzeiten in demselben Studiengang an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und dabei erbrachte Studienleistungen werden von Amts wegen anerkannt.
- Studienzeiten in anderen Studiengängen oder anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes sowie dabei erbrachte Studienleistungen werden von Amts wegen angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird.
- Studienzeiten an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird.
Dabei gilt folgendes zu beachten:
- Bei einem Wechsel in demselben Studiengang werden immer die entsprechenden Studienzeiten angerechnet, unabhängig davon ob Studienleistungen erbracht wurden oder nicht.
- An einer anderen Universität erbrachte Studienleistungen können nur dann angerechnet werden, wenn diese auch an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft in adäquater Form vorgesehen sind (bitte vergleichen Sie die entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen der jeweiligen Programme).
- Zur Feststellung der Gleichwertigkeit reichen Sie bitte im Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft folgende Unterlagen ein:
- offizielle Notenbescheinigung
- Studien- und Prüfungsordnung Ihrer bisherigen Hochschule
- Bei Anträgen auf Anerkennung von Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, sind Nachweise zu den entsprechenden Studieninhalte zu führen.
Informationen für Bewerber in höhere Fachsemester
Generell gilt für alle Studiengänge:
Zu den Prüfungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft wird nicht zugelassen, wer eine Diplom-Vorprüfung, eine Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden bzw. seinen Prüfungsanspruch verloren hat.
Bewerbung
- Bitte füllen Sie den Immatrikulationsantrag aus:
Immatrikulationsantrag (deutsche Bewerber)
Immatrikulationsantrag (internationale Bewerber) - Dem Immatrikulationsantrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- offizielle Notenbescheinigung
- Studien- und Prüfungsordnung Ihrer bisherigen Hochschule
Anschrift:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studentensekretariat
PSF 4120
39016 Magdeburg
Bitte erkundigen Sie sich vor einem Wechsel über eventuelle Beschränkungen und Fristen.