Studienwechsler

Informationen für Studienwechsler

Anerkennung von Prüfungsleistungen bei Studienwechsel

Generell gilt für alle Studiengänge:

  1. Studienzeiten in demselben Studiengang an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und dabei erbrachte Studienleistungen werden von Amts wegen anerkannt.
  2. Studienzeiten in anderen Studiengängen oder anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes sowie dabei erbrachte Studienleistungen werden von Amts wegen angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird.
  3. Studienzeiten an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird.

 

Dabei gilt folgendes zu beachten:

  • Bei einem Wechsel in demselben Studiengang werden immer die entsprechenden Studienzeiten angerechnet, unabhängig davon ob Studienleistungen erbracht wurden oder nicht.
  • An einer anderen Universität erbrachte Studienleistungen können nur dann angerechnet werden, wenn diese auch an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft in adäquater Form vorgesehen sind (bitte vergleichen Sie die entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen der jeweiligen Programme).
  • Zur Feststellung der Gleichwertigkeit reichen Sie bitte im Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft folgende Unterlagen ein:

- offizielle Notenbescheinigung
- Studien- und Prüfungsordnung Ihrer bisherigen Hochschule

  • Bei Anträgen auf Anerkennung von Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, sind Nachweise zu den entsprechenden Studieninhalte zu führen.

 

Informationen für Bewerber in höhere Fachsemester


Generell gilt für alle Studiengänge:

Zu den Prüfungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft wird nicht zugelassen, wer eine Diplom-Vorprüfung, eine Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden bzw. seinen Prüfungsanspruch verloren hat.

Bewerbung

  1. Bitte füllen Sie den Immatrikulationsantrag aus:
    Immatrikulationsantrag (deutsche Bewerber)
    Immatrikulationsantrag (internationale Bewerber)
  2. Dem Immatrikulationsantrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

- offizielle Notenbescheinigung
- Studien- und Prüfungsordnung Ihrer bisherigen Hochschule

 

Anschrift:

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Dezernat für Studienangelegenheiten
Studentensekretariat
PSF 4120
39016 Magdeburg

 

Bitte erkundigen Sie sich vor einem Wechsel über eventuelle Beschränkungen und Fristen.

Letzte Änderung: 11.08.2014 -
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