Schritte zur Anerkennung nach Rückkehr
Einreichung der Leistungsnachweise
Mit Ihrer Rückkehr sind beim Prüfungsamt einzureichen:
- offizielle Notenbescheinigung der Gasthochschule (Transcript of Records) im Original bzw. verifizierte Digitalkopie
- ggf. Benotungsschema der Gasthochschule (soweit an der FWW noch nicht vorhanden)
Anerkennungsbescheid
- Auf Basis der bewilligten „exAV“ i.V.m. den eingereichten Leistungsnachweisen erfolgt die finale Anerkennungsentscheidung durch das Prüfungsamt in Person von Herrn PD Dr. habil. Richter
- Art und Umfang (Module, Noten, Anzahl der Kreditpunkte) werden Ihnen in Form eines Anerkennungsbescheides (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung) postalisch mitgeteilt.