Allgemeine Bestimmungen
Die hochschulöffentlichen Bekanntmachungen der von der Universität erlassenen Satzungen und Ordnungen erfolgen durch die vom Rektor oder von der Rektorin herausgegebenen Amtlichen Bekanntmachungen der Universität. Diese Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich elektronisch auf den Internetseiten der Universität. Die bis zu diesem Zeitpunkt im Verwaltungshandbuch der Universität veröffentlichten Satzungen und Ordnungen bleiben insoweit wirksam, als sie nicht durch die Amtlichen Bekanntmachungen geändert oder aufgehoben wurden. Dasselbe gilt für spätere Änderungen und Ergänzungen.
Auszug aus der Grundordnung der Otto-von Guericke-Universität Magdeburg
= Amtl. Bekanntmachung 1/2012 vom 14.05.2012